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Kursplan 2924/25
Block-Plan 2024-2025 Final.pdf
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 Jagdkurs 2024 / 2025

 


Bildungsurlaub


Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
 

Der theoretische Unterricht findet jeweils in Blöcken einmal im Monat von Fr.-So. von 08:00 bis 18:00 Uhr im Clubhaus der Jägervereinigung Karlsruhe (Willich 2, 76187 Karlsruhe-Knielingen) statt.

 

Die Jagdpraxis erfolgt draußen im Revier und das jagdliche Übungsschießen (Keiler + Kipphase), auf der vereinseigenen Schießanlage . Beides findet i.d.R. jeweils Samstags statt.

 

Die Prüfungen finden vorraussichtlich im März 2025 statt.

 

Änderungen sind vorbehalten.

 

 

 

   

 

Kosten

 

Kursgebühr:

 

1.650 € für Mitglieder der JV Karlsruhe

 

Zusätzliche Kosten:

 

1.850 € für Nicht-Mitglieder

Incl. Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Kurses

Incl. Lernskripte und Arbeitsunterlagen

Incl. unbeschränkte Nutzung unserer Jagdwaffen zum Übungsschießen

 

 

 

Munition und Schießstandgebühren ca. 500€ (Abrechnung nach tagesgenauem persönlichen Aufwand). Die Prüfungsgebühren z.Zt. 375 € sind direkt an den Landesjagdverband Baden-Württemberg zu überweisen

 

 

 

 

 

Ausbildungsfächer

 

 

 

1. Wildtierökologie und Revierbetreuung

Wildtierökologie, Wildhege, Biotoppflege, Land- und Waldbau und Wildschadensverhütung in Feld und Wald

 

2. Waffen besitzen und jagdlich einsetzen

Waffenrecht, UVV Jagd - DJV Schießstandordnung, Waffentechnik und Führen von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen), Waffenhandhabung - praktische Ausbildung

 

3. Jagen und Hunde einsetzen, Wildtiermanagement umsetzen

Halten, Ausbilden und Führen von Jagdhunden, Jagdbetrieb 

 

4. Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht anwenden und Jagdethik umsetzen

Jagdrecht (JWMG)-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftpflegerecht, Jagdethik

 

5. Tierkrankheiten, Wildbret gewinnen und in den Verkehr bringen

Verantwortung des Jagenden, Tierkrankheiten (Wildtiere und Jagdhunde), Hygienische Behandlung des erlegten Wildes, Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften